Modul 7: S3 – Leitlinienentwicklung – gibt es eine positive Gesundheitsversorgung?

Zunächst wird erläutert, wie eine Leitlinienkommission in der Medizin gebildet wird und wie sie arbeitet. Dazu gehört z.B., dass Vertreter verschiedener Fachrichtungen eingeladen werden, um die Komplexität der Geschlechtsidentität des Menschen zu wahren. In einem weiteren Schritt wurden bereits Fragen der Diagnostik und der Betreuung dieser Personen diskutiert. Bei diesem Part wurden auch die Betroffenen selbst im Rahmen regional stattfindender Diskussionsrunden. Diese Veranstaltungen fanden 2014 statt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die internationale wissenschaftliche Literatur zu den verschiedenen Themen ausgewertet. Mit der Fertigstellung dieser Leitlinie ist spätestens dann zu rechnen, wenn die neue Internationale Krankheitsklassifikation ICD-11 erscheint. Das wird vermutlich in 2 Jahren geschehen und dort wird es den Begriff der „Transsexualität“ nicht mehr geben, da Transsexualität mittlerweile nicht mehr als „Krankheit“ verstanden wird. Der neue Begriff der Geschlechtsdysphorie“ wurde aus der amerikanischen Krankheitsklassifikation DSM5 übernommen („Genderdyphoria“) und umschreibt alle Störungsbilder, die mit dem Leidendruck bei Formen der Geschlechtsidentität assoziiert werden und wo die betroffenen Personen auf die Hilfe medizinischer Versorgungssysteme angewiesen sind. In dieser Leitlinie soll auch ein Katalog aller Leistungen aufgeschlüsselt werden, die hinsichtlich der Kostenerstattung für die Krankenkassen verbindlich sind. Gleichermaßen werden Kriterien für die fachliche Ausbildung der Therapeuten und Gutachter formuliert.
 
Referent: PD Dr. Kurz Seikowski